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  Thema: Rauchen
 

Kauf von Zigaretten – für Jugendliche ein Kinderspiel 

 

Jugendliche erhalten problemlos Zigaretten. Dies zeigen Testkäufe der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme im Kanton Waadt. Die Waadt setzte als erster Kanton ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige in Kraft. Über 85 Prozent der getesteten Verkaufsstellen waren bereit, den Jugendlichen Zigaretten zu verkaufen.

Seit Anfang 2006 dürfen im Kanton Waadt Tabakwaren nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) wollte wissen, wie die gesetzliche Vorgabe in der Praxis greift. Sie führte während zehn Tagen Testkäufe durch, welche die Verkaufsstellen im ganzen Kanton nach einem repräsentativen Verteilschlüssel abdecken. Acht Jugendliche, Mädchen und Jungen unter 18 Jahren, absolvierten 396 Testkäufe. 340 Geschäfte hielten sich nicht an die gesetzliche Vorgabe: Somit waren 86 % aller getesteten Läden bereit, den Jugendlichen die Zigaretten zu verkaufen. In 56 Fällen wurde die Abgabe verweigert, wobei das Personal meistens nach einem Personalausweis fragte. Insgesamt verlangte aber weniger als eine von fünf Verkaufsstellen einen Ausweis. In 52 Fällen kam es in der Folge zu keinem Verkauf. Erstaunlich ist, dass in 19 Fällen die Zigaretten dennoch ausgehändigt wurden.

In vier von fünf Fällen erhielten die jüngeren Testkäufer (15 Jahre oder jünger) die Zigaretten. Bei den 17-Jährigen ist der Anteil mit über 90 % noch höher. Dies zeigt die Schwierigkeit, das Alter von Jugendlichen richtig einzuschätzen. Die jüngeren Testkäufer mussten den Ausweis häufiger zeigen als die älteren, jedoch auch nur in 22 % der Fälle.

Unterschiede gibt es je nach Art der Verkaufsstellen (Detailhandelsgeschäfte, Tankstellenshops, Kioske). Etwas weniger schlecht als die übrigen Geschäfte schnitten die grossen Ladenketten ab, wo der Verkauf in 60 % der Fälle akzeptiert wurde.

Informationsmaterialien sollen Vollzug unterstützen

„Das Verkaufspersonal hat eine schwierige Aufgabe zu lösen“, räumt Michel Graf, Direktor der SFA, ein. Welche Strategie am besten wirkt, zeigen laut SFA-Direktor die Testkäufe deutlich: „Das Personal soll sich trauen, einen Ausweis zu verlangen, um das Alter der jugendlichen Kundschaft zu erfahren“. Dazu benötigen sie die Unterstützung der Geschäftsinhaber. Wichtig sind Information und Schulung. Damit sich das Personal korrekt verhalten kann, braucht es eine klare Legitimation. Dabei helfen Hinweisschilder mit dem gesetzlichen Abgabealter. „Entscheidend ist, dass die Gesellschaft das Abgabeverbot kennt und mitträgt“, ergänzt Michel Graf.

Der Nutzen von Verboten

Die Schweiz kennt kein nationales Gesetz für den Verkauf von Zigaretten. In acht Kantonen liegt das Abgabealter bei 16 Jahren (GR, LU, SO, SG, TG, ZH, VS, AR), in vier Kantonen bei 18 Jahren (BL, BS, BE, VD). Der Kanton Waadt war der erste Kanton, der ein solches Verbot einführte. Seit Anfang 2008 ist in der Waadt auch der Zugang zu Zigaretten-Automaten eingeschränkt: Die Automaten sind entweder für das Personal in Sichtweite, so dass der Zugang beaufsichtigt werden kann, oder sie müssen mit Jetons umgerüstet sein. Wer hier ein Päckli Zigaretten kaufen will, muss sich zuerst an einer Kasse einen Jeton besorgen. Die SFA geht davon aus, dass generell bei den Automaten der Jugendschutz nicht wirksam greift.

Verkaufsverbote von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche sind ein wichtiges Präventionsinstrument. Die Einschränkung der Erhältlichkeit kann den Konsumeinstieg verhindern oder hinauszögern. Voraussetzung ist, dass die Vorschriften beachtet werden. Polizeikontrollen sind unerlässlich und wo nötig sind Bussen auszusprechen.

Das Tabakverkaufsverbot an Minderjährige ist eine der Massnahmen, zu der sich die Schweiz als Unterzeichnerin des WHO-Tabakkonvention im Juni 2004 verpflichtet hat. Diese enthält die Grundsätze, die in den nächsten Jahren weltweit für den Umgang mit Tabak und Tabakwaren gelten sollen, um tabakbedingte Probleme zu vermindern.

 
   
 
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